Allgemeine Bedingungen und Konditionen

Artikel 1 Begriffsbestimmungen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die folgenden Begriffe wie folgt verwendet, sofern sich aus der Art oder dem Zweck der Klauseln nichts anderes ergibt.

1. All-in-Wartungsvertrag: ein Wartungsvertrag, der zusammen mit einem Kaufvertrag abgeschlossen werden kann.

2. Ausrüstung: die von CoffeeClick gelieferte(n) Maschine(n) mit Zubehör.

3. Leihvertrag: ein Vertrag zwischen CoffeeClick und dem Kunden, bei dem CoffeeClick dem Kunden die Geräte leihweise zur Verfügung stellt. Darüber hinaus umfasst der Vertrag die vorbeugende und korrigierende Wartung, die Arbeitskosten, die Bereitschaftskosten, die Ersatzteile und die Reinigungstabletten. Der Kunde ist verpflichtet, den vereinbarten monatlichen Betrag zu zahlen, unabhängig von der Menge des verbrauchten Materials.

4. CoffeeClick: die private Gesellschaft mit beschränkter Haftung CoffeeClick B.V. mit Sitz in (1175 RD) Lijnden, New Yorkstraat 2, eingetragen im Handelsregister unter der KVK-Nummer 57115389.

5. Mietvertrag: ein Vertrag zwischen CoffeeClick und dem Kunden, der die (Wieder-)Vermietung der Geräte, die vorbeugende und korrigierende Wartung, die Arbeitskosten, die Kosten für den Bereitschaftsdienst, die Ersatzteile, die Reinigungstabletten und die Verbräuche umfasst. Der Kunde ist verpflichtet, den vereinbarten monatlichen Betrag zu zahlen, unabhängig von der Menge des verbrauchten Verbrauchs.

6. Ursprüngliche Vertragslaufzeit: die ursprünglich zwischen den Vertragsparteien vereinbarte Laufzeit der Vereinbarung.

7. Kaufvertrag: ein Vertrag zwischen CoffeeClick und dem Kunden, der den (Wieder-)Kauf der Geräte, die vorbeugende und korrigierende Wartung, die Arbeitskosten, die Kosten für den Anruf, die Ersatzteile, die Reinigungstabletten und die Verbräuche beinhaltet. Der Kunde ist verpflichtet, den vereinbarten monatlichen Betrag zu zahlen, unabhängig von der Menge des verbrauchten Verbrauchs.

8. Kunde (im männlichen Singular): jede natürliche oder juristische Person, mit der CoffeeClick einen Vertrag geschlossen hat oder zu schließen beabsichtigt.

9. Parteien: CoffeeClick und der Kunde gemeinsam.

10. Vereinbarung/Abtretung: jede Vereinbarung zwischen CoffeeClick und dem Kunden in Verbindung mit der Erbringung von Dienstleistungen durch CoffeeClick im Namen des Kunden.

11. Schriftlich: Schriftliche Kommunikation, Kommunikation per E-Mail, per Fax oder jedes andere Kommunikationsmittel, das nach dem Stand der Technik und den allgemein anerkannten Standards damit gleichgesetzt werden kann.

12. Verlängerungszeitraum: ein Zeitraum, der der Hälfte der Dauer des ursprünglichen Vertragszeitraums entspricht.

1.1. Für die zwischen dem Kunden einerseits und COFFEECLICK B.V., im Folgenden COFFEECLICK genannt, andererseits abzuschließenden Verträge sowie für vorherige Angebote und deren Annahme gelten keine anderen als die hier genannten Bedingungen, es sei denn, COFFEECLICK hat ausdrücklich und schriftlich Abweichungen festgelegt.

Artikel 2 Anwendbarkeit

1. Diese allgemeinen Bedingungen gelten für alle Angebote, Aufträge, Vereinbarungen und Verpflichtungen zwischen CoffeeClick und dem Kunden, sowie für deren Ausführung und die von CoffeeClick für den Kunden erbrachten Dienstleistungen.

2. CoffeeClick lehnt ausdrücklich die Anwendbarkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden ab, wie auch immer sie genannt werden.

3. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Verträge, bei deren Ausführung CoffeeClick Dritte einbezieht. Diese Dritten sind unmittelbar berechtigt, sich gegenüber dem Kunden auf diese allgemeinen Bedingungen zu berufen.

4. Von den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann nur schriftlich abgewichen werden.

5. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den allgemeinen Geschäftsbedingungen von CoffeeClick und dem Vertrag, hat das, was im Vertrag enthalten ist, Vorrang.

6. Der Wegfall oder die Nichtigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Klauseln. In einem solchen Fall sind die Parteien verpflichtet, sich miteinander zu beraten, um eine Ersatzregelung für die betroffene Klausel zu treffen. Dabei wird dem Sinn und Zweck der ursprünglichen Bestimmungen so weit wie möglich Rechnung getragen.

7. CoffeeClick ist berechtigt, diese Bedingungen einseitig zu ändern. Die Änderungen werden einen Monat nach Bekanntgabe bzw. nach dem festgelegten Datum durch eine schriftliche Mitteilung oder eine Ankündigung auf der CoffeeClick-Website wirksam. Wenn der Kunde die Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht akzeptieren möchte, hat er das Recht, CoffeeClick per Einschreiben über seine Beschwerden zu informieren, bis die Änderungen in Kraft treten. In diesem Fall werden die Parteien in gegenseitige Konsultation treten und versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Nach dem Inkrafttreten wird davon ausgegangen, dass der Kunde die Änderungen - stillschweigend - akzeptiert hat.

Artikel 3 Angebot und Vertragsabschluss

1. Alle Kostenvoranschläge und Angebote von CoffeeClick sind unverbindlich, auch wenn sie eine Frist für die Annahme angeben. CoffeeClick ist niemals verpflichtet, eine Bestellung anzunehmen.

2. Der Kunde kann keine Rechte aus einem Angebot von CoffeeClick ableiten, das einen offensichtlichen Fehler oder Irrtum enthält. Die Angabe von Größen und/oder Gewichten von Bildern und/oder Zeichnungen von technischen Spezifikationen, Farbe und Art, Menge, Zusammensetzung, Leistung und Qualität, etc. in Katalogen, Broschüren und oder auf andere Weise wird so genau wie möglich gemacht, aber es können keine Rechte daraus abgeleitet werden.

3. Ein Vertrag gilt erst dann als geschlossen, wenn das Angebot angenommen worden ist. Wenn CoffeeClick seine Arbeit ohne Widerspruch des Kunden begonnen hat, gilt das Angebot als angenommen, und zwar auf der Grundlage des Kostenvoranschlags. Wenn die Annahme von dem abweicht, was im Angebot oder Kostenvoranschlag von CoffeeClick enthalten ist, kommt der Vertrag nicht gemäß dieser abweichenden Annahme zustande, es sei denn, CoffeeClick weist auf etwas anderes hin.

4. Eine an CoffeeClick erteilte Bestellung gilt als unwiderruflich.

5. Der abgeschlossene Vertrag beginnt ab dem Zeitpunkt der Lieferung des betriebsbereiten Geräts, es sei denn, es handelt sich um ein bereits in Gebrauch befindliches Gerät, für das ein neuer Vertrag mit COFFEECLICK abgeschlossen wurde. In letzterem Fall ist das Datum des Inkrafttretens der neuen Laufzeit das nächste Rechnungsdatum.

6. Der Kunde hat die Informationen aus den Angebotsunterlagen von CoffeeClick vertraulich zu behandeln und darf sie weder für den eigenen Gebrauch noch für den Gebrauch Dritter verwenden oder vor Vertragsabschluss an Dritte weitergeben.

7. Kommt auf der Grundlage eines Angebots von CoffeeClick kein Vertrag zustande, muss der Kunde das Angebot und alle dazugehörigen Unterlagen auf erste Aufforderung von CoffeeClick unverzüglich und auf seine Kosten und Gefahr an die Adresse von CoffeeClick zurücksenden.

8. Spezifische Ausarbeitungen, kundenspezifische Ratschläge usw. im Angebot dürfen vom Kunden im Falle der Ablehnung des Angebots nicht verwendet werden und es können daraus keine Rechte gegenüber CoffeeClick abgeleitet werden, es sei denn, der Kunde zahlt CoffeeClick eine angemessene Gebühr dafür.

9. Ein von CoffeeClick unterbreitetes Angebot gilt nicht automatisch auch für spätere Verträge. Soweit keine Änderungen vorgenommen wurden, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jedoch auch für spätere Verträge, ohne dass CoffeeClick verpflichtet ist, dem Kunden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jedes Mal zur Verfügung zu stellen.

Artikel 4 Pflichten des Auftraggebers

1. Der Kunde ist verpflichtet, CoffeeClick so schnell wie möglich alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Gestaltung und (weitere) Ausführung des Vertrages erforderlich sind.

2. Der Kunde garantiert die Vollständigkeit und Richtigkeit aller von ihm oder in seinem Namen an CoffeeClick übermittelten Informationen.

3. Der Kunde ist verpflichtet, für die von CoffeeClick angegebenen notwendigen Einrichtungen zu sorgen, damit die Mitarbeiter von CoffeeClick am Lieferort unverzüglich mit den Arbeiten beginnen können.

4. Der Kunde benennt rechtzeitig zwei Mitarbeiter, die bei der Installation in den Gebrauch der Ausrüstung eingewiesen werden.

5. Der Kunde stellt auf eigene Kosten alle notwendigen Einrichtungen wie Strom, Wasser, Licht, Telekommunikationseinrichtungen und Hilfsmittel zum Zeitpunkt der Installation und während der Wartung oder Reparatur zur Verfügung.

6. Der Kunde ist verpflichtet, die Ausrüstung mit Sorgfalt zu verwenden, was die korrekte Einhaltung der Reinigungs- und Entkalkungsprozeduren einschließt, die von CoffeeClick und dem Hersteller der Ausrüstung empfohlen werden.

7. Der Kunde ist verpflichtet, das Gerät an eine geerdete Steckdose und einen sogenannten "Waschmaschinenhahn" mit Überlaufschutz anzuschließen. Die Verwendung der von CoffeeClick vorgeschriebenen Wasserfilter ist obligatorisch. Der regelmäßige Austausch der verbrauchten Wasserfilter geht zu Lasten des Kunden.

8. Der Kunde ist verpflichtet, die Anweisungen und Weisungen von CoffeeClick unverzüglich zu befolgen, und der Kunde muss CoffeeClick von sich aus unverzüglich alle Informationen zur Verfügung stellen, von denen der Kunde vermutet oder vermuten kann, dass sie für die Erfüllung des Vertrags durch CoffeeClick wichtig oder nützlich sein könnten.

9. In regelmäßigen Abständen werden die Zählerstände der Geräte von CoffeeClick ausgelesen. Der Kunde ist verpflichtet, den Mitarbeitern von CoffeeClick die Erlaubnis und den Zugang zu gewähren, um dies jederzeit zu ermöglichen.

10. Wenn die angeforderten Informationen CoffeeClick nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden, hat CoffeeClick das Recht, die Arbeiten im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrages auszusetzen und/oder dem Kunden den durch die Verzögerung entstandenen Schaden zu den üblichen Tarifen in Rechnung zu stellen.

11. Wenn die Parteien vereinbart haben, dass CoffeeClick die Zählerstände mittels Telekommunikationseinrichtungen, die mit der Ausrüstung verbunden sind, abliest, ist der Kunde verpflichtet, diese Einrichtungen zu unterhalten. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Telekommunikationseinrichtungen ohne die Zustimmung von CoffeeClick zu unterbrechen. Kosten, die sich aus einer Unterbrechung ergeben, die nicht auf eine Störung zurückzuführen ist, werden dem Kunden ggf. in Rechnung gestellt. Im Falle einer Unterbrechung ist der Kunde verpflichtet, CoffeeClick die Zählerstände von sich aus zu übermitteln.

12. Kann die vereinbarte Leistung aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, von CoffeeClick nicht erbracht werden, wird CoffeeClick nach eigener Wahl die erforderlichen Vorkehrungen auf Kosten des Kunden treffen oder die Ware an einem Ort seiner Wahl zur Auslieferung bereithalten. Durch die bloße schriftliche Ankündigung dieser Handlung gilt die Lieferung dann als erfolgt. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, CoffeeClick den Schaden zu ersetzen, der CoffeeClick entstanden ist, einschließlich der Kosten, die durch die Einhaltung von Wartezeiten durch das Personal von CoffeeClick und dessen Erfüllungsgehilfen und/oder die Kosten der Lagerung entstanden sind.

13. Dem Kunden ist es nicht gestattet, Rechte und Pflichten aus dem Vertrag oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von CoffeeClick an Dritte zu übertragen.

Artikel 5 Durchführung des Abkommens

1. CoffeeClick wird den Vertrag nach bestem Wissen und Gewissen ausführen. CoffeeClick hat zu jeder Zeit nur eine Verpflichtung zur Leistung.

2. Die Parteien sind sich bewusst, dass der Erfolg des Auftrags von den Bemühungen beider Seiten, einer guten Kommunikation und einer guten gegenseitigen Zusammenarbeit abhängt. Auf Verlangen von CoffeeClick wird der Kunde daher die Zusammenarbeit leisten, die vernünftigerweise von ihm verlangt werden kann.

3. Wenn und soweit es die ordnungsgemäße Ausführung des Vertrages erfordert, steht es CoffeeClick frei, bestimmte Tätigkeiten von Dritten ausführen zu lassen. Die Anwendbarkeit der Artikel 7:404 und 7:407 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches wird ausdrücklich ausgeschlossen.

4. Stellt sich während der Durchführung des Abkommens heraus, dass es zu seiner Durchführung geändert oder ergänzt werden muss, so passen die Vertragsparteien das Abkommen unverzüglich und in gegenseitiger Abstimmung an.

5. Wenn die Parteien vereinbaren, dass der Vertrag geändert oder ergänzt werden soll, kann sich dies auf den Zeitpunkt der Ausführung auswirken. CoffeeClick wird den Kunden so schnell wie möglich darüber informieren.

6. Wenn die Änderung oder Ergänzung des Vertrages finanzielle und/oder qualitative Auswirkungen hat, wird CoffeeClick den Kunden im Voraus informieren. Wenn ein festes Honorar vereinbart wurde, wird CoffeeClick auch angeben, inwieweit die Änderung oder Ergänzung des Vertrages eine Änderung dieses Honorars zur Folge hat.

7. Wenn eine Frist für die Ausführung bestimmter Tätigkeiten vereinbart oder angegeben wurde, handelt es sich um eine indikative Frist und niemals um eine strikte Frist. Die Überschreitung einer Frist durch CoffeeClick führt niemals zu einer Schadensersatzpflicht von CoffeeClick.

8. Alle Zutaten, die im Verbrauch enthalten sind, werden in der Vereinbarung ausdrücklich genannt. Wenn der durchschnittliche Verbrauch von Kaffee und Tee niedriger ist als vertraglich vereinbart, hat der Kunde keinen Anspruch auf eine Rückerstattung oder anderes.

Artikel 6 Wartung und Instandhaltung

1. CoffeeClick führt den Vertrag während der Bürozeiten aus, d.h. von Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 17:00 Uhr. Wenn der Kunde wünscht, dass CoffeeClick Arbeiten außerhalb der oben genannten Zeiten oder unter anderen Umständen ausführt, werden zusätzliche Kosten in Rechnung gestellt.

2. Wenn das Gerät übermäßige Ausfallzeiten aufweist, wird CoffeeClick für ein Ersatzgerät zu den dann gültigen Vertragspreisen und -bedingungen sorgen. Dieses Ersatzgerät muss nicht fabrikneu sein. Als übermäßige Ausfallzeit im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten 5 Ausfallzeiten pro Woche. Der Kunde muss CoffeeClick schriftlich und gegen Nachweis über die Ausfallzeiten der Geräte informieren.

3. Wurde zwischen den Parteien ein All-in-Wartungsvertrag abgeschlossen, verpflichtet sich CoffeeClick darüber hinaus, gegebenenfalls alle Teile auszutauschen sowie zwischenzeitliche Reparaturen durchzuführen, soweit diese für den normalen Gebrauch notwendig geworden sind und nicht auf Verlagerung und/oder unsachgemäßen Gebrauch, schuldhaftes Verhalten u.a. bei der täglichen Reinigung oder auf äußere Einflüsse und Reparaturen zurückzuführen sind, die von Dritten ohne Zustimmung von CoffeeClick durchgeführt wurden.

4. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, deckt der All-in-Wartungsvertrag die normale Nutzung des Geräts während einer Arbeitswoche von 36 bis 40 Stunden ab. Beabsichtigt der Kunde, das Gerät intensiver zu nutzen, muss eine zusätzliche Vereinbarung getroffen werden, andernfalls werden die Verpflichtungen von CoffeeClick in Bezug auf die Wartung bis zu diesem Zeitpunkt ausgesetzt.

5. CoffeeClick ist berechtigt, im Falle einer Reparatur überholte Teile zu liefern. Ersetzte Teile werden bzw. verbleiben im Eigentum von CoffeeClick.

Artikel 7 Lieferungen

1. Eine mit CoffeeClick vereinbarte Lieferzeit ist ein Hinweis und niemals eine Frist. Dennoch wird CoffeeClick sich bemühen, die Lieferzeit so genau wie möglich anzugeben.

2. Eine Überschreitung der angegebenen Lieferzeit, aus welchem Grund auch immer, berechtigt den Kunden nicht zu Schadensersatz, zur Nichterfüllung einer Verpflichtung aus dem Vertrag oder zur Auflösung des Vertrags.

3. Alle zusätzlichen Bau- oder Installationsarbeiten, wie z.B. Vorkehrungen für die Aufhängung der Geräte, Installation von Wasserleitungen, geerdeten Wandsteckdosen, Steckdosen usw., gehen zu Lasten des Kunden und werden nicht von CoffeeClick ausgeführt/geliefert. Alle zusätzlichen Arbeitsstunden, die durch die Nichtbereitstellung des Lieferortes entstehen, werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

Artikel 8 Eigentumsvorbehalt

1. Alle von CoffeeClick gelieferten oder zu liefernden Waren bleiben Eigentum von CoffeeClick, bis der Kunde alle seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber CoffeeClick aus einem mit CoffeeClick geschlossenen Vertrag vollständig erfüllt hat.

2. Die von CoffeeClick unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware darf nur im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs verwendet werden. Dem Kunden ist es nicht gestattet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zu verpfänden oder in sonstiger Weise zu belasten.

Artikel 9 Dauer des Abkommens

1. Sofern nicht anders vereinbart, wird der Vertrag für eine bestimmte Zeit geschlossen. Nach Ablauf der Erstlaufzeit verlängert sich der Vertrag stillschweigend jeweils um den Verlängerungszeitraum, es sei denn, eine der Parteien kündigt den Vertrag per Einschreiben spätestens 12 Monate vor Ablauf der Erstlaufzeit oder des Verlängerungszeitraums. Wird der Vertrag nicht spätestens 12 Monate vor Ablauf des Verlängerungszeitraums gekündigt, so verlängert sich der Vertrag jeweils um den gleichen Zeitraum. Zur Veranschaulichung: Wenn die ursprüngliche Vertragsdauer 72 Monate beträgt und nicht spätestens 12 Monate vor Ablauf dieser Dauer per Einschreiben gekündigt wurde, verlängert sich der Vertrag um 36 Monate. Erfolgt keine (rechtzeitige) Kündigung, verlängert sich der Vertrag anschließend jeweils um 36 Monate.

Artikel 10 Beendigung des Abkommens

1. Wenn der Kunde einer beabsichtigten Preisänderung im Sinne von 11.3 rechtzeitig widerspricht und auch danach keine Einigung mit CoffeeClick erzielt, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag per Einschreiben zu kündigen.

2. Macht der Kunde von der im vorigen Absatz genannten Auflösungsmöglichkeit Gebrauch, ist CoffeeClick berechtigt, eine Ablösesumme über die restliche Vertragslaufzeit zu berechnen. Die Ablösesumme besteht aus der Summe der verbleibenden Raten.

3. Im Falle der Auflösung der Vereinbarung werden 275 € an Verwaltungskosten berechnet.

Artikel 11 Preise

1. Wenn nicht anders angegeben, gelten die Tarife gemäß dem Angebot von CoffeeClick. Die im Angebot genannten Preise verstehen sich zuzüglich der Mehrwertsteuer und anderer staatlicher Abgaben sowie aller im Rahmen des Vertrags anfallenden Kosten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verwaltungskosten, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Wurde kein schriftliches Angebot abgegeben, werden dem Kunden die üblichen Tarife von CoffeeClick in Rechnung gestellt.

2. CoffeeClick ist berechtigt, die vereinbarten Preise und Preisstrukturen ab einem Zeitpunkt, der drei Monate nach Vertragsschluss liegt, zu ändern. CoffeeClick wird den Kunden über die Preisänderung spätestens 30 Tage vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens schriftlich informieren.

3. Der Kunde kann dieser Preiserhöhung im Sinne des vorstehenden Absatzes spätestens fünfzehn Tage vor ihrer Bekanntgabe per Einschreiben widersprechen. Die Parteien werden sich dann beraten.

4. Wenn die Parteien keine Einigung erzielen und der Kunde von seinem in Artikel 10.2 beschriebenen Auflösungsrecht Gebrauch gemacht hat, werden die Tarife bis zum Ende der Frist unverändert beibehalten. Macht der Kunde von diesem Recht keinen Gebrauch, so gelten die neuen Tarife.

5. Können die Zählerstände aus einem von CoffeeClick nicht zu vertretenden Grund nicht gemäß Artikel 4.6 erfasst werden, werden sie dem Kunden auf der Grundlage einer Schätzung in Rechnung gestellt, wobei eine etwaige Differenz nach Erhalt der Zählerstände korrigiert wird. Wenn CoffeeClick die Zählerstände schätzen muss, ist CoffeeClick berechtigt, Verwaltungskosten in Höhe der Kosten zu berechnen, die CoffeeClick für die Schätzung aufwenden musste, mindestens jedoch 45 €.

6. Der Preis pro Kaffeeverbrauch basiert auf einem durchschnittlichen Bohnenverbrauch von 8 Gramm pro Verbrauch. Sollte sich herausstellen, dass der durchschnittliche Bohnenverbrauch 8 Gramm pro Verbrauch übersteigt, wird dieses Recht dem Kunden anteilig mit einem Betrag von € 16,00 pro Kilogramm Bohnen in Rechnung gestellt. Das Gleiche gilt für den Topping.

7. Für Lieferungen mit einem Wert unter 185,00 € ohne MwSt. werden dem Kunden zusätzliche Auftragskosten in Rechnung gestellt.

8. Kosten von Dritten, die von CoffeeClick in die Vertragsdurchführung einbezogen werden, werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes zwischen CoffeeClick und dem Kunden vereinbart.

Artikel 12 Zahlung

1. Die Abrechnung der vereinbarten monatlichen Raten erfolgt vierteljährlich im Voraus. Die Abrechnung des Mehrverbrauchs erfolgt vierteljährlich im Nachhinein.

2. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, müssen Rechnungen innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem auf der Rechnung angegebenen Datum bezahlt werden, in der von CoffeeClick auf der Rechnung vorgeschriebenen Weise.

3 CoffeeClick ist jederzeit berechtigt, eine vollständige oder teilweise Vorauszahlung des vereinbarten Betrages oder die Zahlung eines Vorschusses oder einer anderen Sicherheit zu verlangen und seine Verpflichtungen auszusetzen, bis die (teilweise) Vorauszahlung oder die Sicherheit eingegangen ist.

4. CoffeeClick ist nicht verpflichtet, den Vertrag (weiter) auszuführen, solange der Kunde mit einer Zahlungsverpflichtung gegenüber CoffeeClick in Verzug ist.

5. Die Rechnungen von CoffeeClick müssen - ohne Abzug, Skonto oder Aufrechnung - rechtzeitig bezahlt werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, eine Zahlungsverpflichtung auszusetzen.

6. Im Falle der Liquidation, des Konkurses, der Pfändung oder der Zahlungseinstellung des Kunden, sind die Forderungen von CoffeeClick sofort fällig und zahlbar.

7. Im Falle eines gemeinsam erteilten Auftrags haften die Kunden, sofern die Arbeit von CoffeeClick im Namen der gemeinsamen Kunden ausgeführt wurde, gesamtschuldnerisch für die Zahlung des Rechnungsbetrags, unabhängig von der Bezeichnung der Rechnung.

8. CoffeeClick ist berechtigt, dem Kunden die ihm zustehenden Rechnungen ausschließlich per E-Mail zur Verfügung zu stellen.

9. Der Kunde ist niemals berechtigt, Beträge, die er CoffeeClick schuldet, mit einer Gegenforderung zu verrechnen, die der Kunde, aus welchem Grund auch immer, gegenüber CoffeeClick hat. Dies gilt auch, wenn über den Kunden ein Moratorium und/oder ein Konkurs oder ein Umschuldungsabkommen beantragt oder ausgesprochen wurde.

10. Bei nicht fristgerechter Zahlung gerät der Kunde von Rechts wegen in Verzug. Der Auftraggeber schuldet vom Zeitpunkt des Verzugs an Zinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat auf den geschuldeten Betrag und, falls der gesetzliche Zinssatz höher ist als der tatsächliche Zinssatz, wobei ein Teil eines Monats als voller Monat betrachtet wird.

11. Alle angemessenen Kosten, einschließlich der gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten sowie der Kosten der Zwangsvollstreckung, die anfallen, um die vom Kunden geschuldeten Beträge zu erhalten, gehen zu Lasten des Kunden. Diese Kosten belaufen sich auf mindestens 15 % des geschuldeten Betrags, mindestens jedoch auf 250 €.

Artikel 13 Bürgschaft

1. Die Garantiezeit für Reparaturen, die von oder im Namen von CoffeeClick durchgeführt werden, beträgt drei Monate.

2. Wartung, Änderungen oder Reparaturen an den Geräten, die von nicht autorisierten Dritten durchgeführt wurden, eine andere als die vorgeschriebene oder allgemein akzeptierte Verwendung sowie Mängel, die auf äußere Ursachen wie Feuer- oder Wasserschäden oder auf Ursachen zurückzuführen sind, die CoffeeClick nicht zuzuschreiben sind, führen zum Erlöschen jeglicher Garantie.

3. Werden in Erfüllung der Gewährleistungsverpflichtungen neue Waren und/oder Teile geliefert, so hat der Kunde die ursprünglich von CoffeeClick gelieferten Waren und/oder Teile unverzüglich zurückzugeben.

Artikel 14 Haftung und Schadenersatz

1. CoffeeClick hat nur eine Verpflichtung zur Leistung gegenüber dem Kunden.

2. Die Haftung von CoffeeClick beschränkt sich auf direkte, materielle Schäden, die durch einen ihr zurechenbaren Mangel verursacht wurden.

3. CoffeeClick haftet niemals für indirekte Schäden, die der Kunde im Falle eines zurechenbaren Versäumnisses bei der Ausführung eines Vertrages mit dem Kunden erleidet, wozu insbesondere, aber nicht ausschließlich, Folgeschäden wie entgangener Gewinn, entgangener Umsatz, entgangene Einsparungen, Geschäftsstagnation oder Schäden an Dritten gehören.

4. Wenn CoffeeClick für einen Schaden haftet, beschränkt sich die Haftung von CoffeeClick auf den Betrag, der von seiner Haftpflichtversicherung in dem betreffenden Fall ausgezahlt wird, erhöht um eine von CoffeeClick zu tragende Selbstbeteiligung aus der Versicherungspolice, jedoch immer - unabhängig davon, ob der Versicherer Schadenersatz leistet oder nicht - auf einen Betrag in Höhe des Nettorechnungspreises von drei Monaten vor dem Schadensereignis.

5. In keinem Fall darf der Gesamtschadenersatz gemäß diesem Artikel 10.000 € pro Ereignis übersteigen, wobei eine Reihe von zusammenhängenden Ereignissen als ein Ereignis gilt.

6. Schäden, für die CoffeeClick nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haftbar gemacht werden kann, müssen CoffeeClick so schnell wie möglich, spätestens jedoch vierzehn (14) Tage nach ihrem Auftreten, schriftlich gemeldet werden. Schäden, die nicht innerhalb dieser Frist gemeldet werden, können nicht ersetzt werden, es sei denn, der Kunde macht glaubhaft, dass er den Schaden nicht früher hätte melden können.

7. CoffeeClick haftet nicht für den Schaden, der dem Kunden dadurch entsteht, dass er sich auf falsche oder unvollständige Informationen des Kunden oder Dritter verlassen hat.

8. CoffeeClick haftet nicht für die Qualität und Sicherheit von Einrichtungen, die von Dritten installiert wurden, wie in Artikel 7.3 erwähnt.

9. CoffeeClick ist berechtigt, Dritte in die Ausführung seiner Dienstleistungen und Aktivitäten einzubeziehen, indem es deren Dienstleistungen oder Produkte nutzt. CoffeeClick haftet nicht für Schäden, die sich aus der Unzulänglichkeit von Dritten ergeben, die es in die Ausführung des Vertrages einbezogen hat.

10. Der Kunde stellt CoffeeClick von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages Schaden erleiden.

11. Die Haftungsbeschränkungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht, wenn der Schaden durch Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit seitens CoffeeClick verursacht wurde.

Artikel 15 Höhere Gewalt

1. Im Falle höherer Gewalt ist CoffeeClick berechtigt, seine Verpflichtungen aus dem Vertrag vorübergehend auszusetzen, ohne dadurch schadensersatzpflichtig zu werden. CoffeeClick kann während des Zeitraums der höheren Gewalt nicht für die Einhaltung des Vertrags haftbar gemacht werden.

2. Unter höherer Gewalt wird verstanden: Feuer, Feuer bei Lieferanten, Stromausfall, Internetausfall, Krankheit von Mitarbeitern und alle äußeren Ursachen, vorhersehbar oder unvorhersehbar, auf die CoffeeClick keinen Einfluss nehmen kann, die aber CoffeeClick daran hindern, seine Verpflichtungen zu erfüllen. Dies gilt auch für den Fall, dass Dritte, die von CoffeeClick bei der Ausführung des Vertrages eingesetzt werden, ihre Verpflichtungen nicht erfüllen können, gleichgültig aus welchem Grund.

3. CoffeeClick ist nicht mehr berechtigt, den Vertrag auszusetzen, wenn die höhere Gewalt ununterbrochen drei Monate gedauert hat oder so viel früher, wenn festgestellt wurde, dass die Erfüllung des Vertrages durch höhere Gewalt dauerhaft unmöglich geworden ist. In diesem Fall haben die Parteien das Recht, den Vertrag aufzulösen, ohne dass die Parteien einander gegenüber in irgendeiner Weise schadenersatzpflichtig sind. Die Auflösung berührt nicht die fälligen Zahlungsverpflichtungen des Kunden.

Artikel 16 Aussetzung und Auflösung

1. Wenn der Kunde einer Verpflichtung, die sich für ihn aus diesem oder einem anderen mit CoffeeClick geschlossenen Vertrag ergibt, nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig nachkommt, gilt er von Rechts wegen als in Verzug und CoffeeClick hat nach eigenem Ermessen immer das Recht, seine eigenen Verpflichtungen ganz oder teilweise auszusetzen oder den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen oder die Erfüllung zu fordern, unbeschadet der Schadensersatzansprüche von CoffeeClick. Alle diese Fälle führen immer zum Erlöschen der gesamten an CoffeeClick geschuldeten Beträge.

2. CoffeeClick ist berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung, ohne Inverzugsetzung und ohne gerichtliche Intervention, durch schriftliche Mitteilung an den Kunden zu kündigen, im Falle einer Zahlungseinstellung, eines Konkurses, eines Konkursverwalters oder einer Verwaltung, und/oder einer Schließung oder Liquidation des Kunden, sowie im Falle einer Zwangsvollstreckung gegen den Kunden.

Artikel 17 Reklamationen und Beschwerden

1. Eine Reklamation über ausgeführte Arbeiten muss CoffeeClick innerhalb von vierzehn (14) Tagen, nachdem der Kunde den Mangel entdeckt hat oder vernünftigerweise hätte entdecken müssen, schriftlich mitgeteilt werden, wobei der Kunde unter Vorlage von Beweisen angeben muss, worin der Mangel besteht und wann und wie er den Mangel entdeckt hat. Die Überschreitung dieser Frist hat das Erlöschen aller Ansprüche zur Folge.

2. Beanstandungen bezüglich der Höhe der Rechnungsbeträge müssen innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich bei CoffeeClick eingereicht werden. Die Überschreitung dieser Frist führt zum Erlöschen aller Ansprüche.

3. Auch wenn der Kunde rechtzeitig reklamiert, bleibt seine Verpflichtung zur pünktlichen Zahlung an CoffeeClick bestehen.

Artikel 18 Rechtsstreitigkeiten

1. Für jeden Vertrag und alle sich daraus ergebenden Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt ausschließlich das niederländische Recht.

2. Streitigkeiten, die sich aus einem oder mehreren Rechtsverhältnissen zwischen CoffeeClick und dem Kunden ergeben, werden dem Bezirksgericht Amsterdam vorgelegt und von diesem entschieden. Ungeachtet dessen steht es CoffeeClick frei, Streitigkeiten dem nach dem Gesetz zuständigen Gericht vorzulegen.

B. MIETE UND LEIHE

Artikel 19 Miet- und Darlehensverträge

1. Wenn der Kunde und CoffeeClick einen Miet- oder Leihvertrag abgeschlossen haben, ist der Kunde verpflichtet, die Geräte ausschließlich für sich selbst und sein eigenes Geschäft an dem vorgesehenen Ort zu nutzen, und die Geräte dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung von CoffeeClick bewegt werden.

2. CoffeeClick wird, nach eigenem Ermessen, neue oder überholte Ausrüstung zur Verfügung stellen.

3. Der Kunde ist verpflichtet, für die Geräte eine Versicherung abzuschließen, die im Schadensfall mindestens den Neuwert der Geräte auszahlt. Der Kunde sorgt auf eigene Kosten dafür, dass die Geräte betriebsbereit gehalten und täglich gereinigt werden.

4. Im Falle von Diebstahl, Feuer- und Wasserschäden sowie Zerstörung der Geräte ist der Kunde verpflichtet, CoffeeClick den entstandenen Schaden bis maximal zum Neupreis der Geräte zu ersetzen.

5. Wenn der Miet- oder Leihvertrag aus irgendeinem Grund gekündigt wird, ist der Kunde verpflichtet, die Geräte an CoffeeClick zurückzugeben. In diesem Fall schuldet der Kunde Entsorgungskosten in Höhe von 285 € pro Maschine.

Lijnden, November 2020